
Contra legem (lateinisch contra – „gegen“; lex – „Gesetz“) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine richterliche Entscheidung/eine Literaturmeinung sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt. Von contra legem spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem g...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Contra_legem

(lat.) 'gegen das Gesetz'. Hierbei werden (Gerichts-) Entscheidungen getroffen, die gegen den Wortlaut des einschlägigen Gesetzes verstoßen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

cọntra legem , gegen das Gesetz (in seinem Wortlaut); richterliche Entscheidungen contra legem sind möglich, wenn sie dem Sinn des Gesetzes (ratio legis) entsprechen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von contra legem (lat.) spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist. Beispiel: Der Autor geht contra legem davon aus, dass Mundraub grundsätzlich nicht strafbar sei. Vergleiche mit präter legem de lege lata und de lege ferenda.
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https://www.lexexakt.de/glossar/contralegem.php
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